Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW wurde seitens der Bundesnetzagentur der Druck auf die Telekom erhöht, schleunigst bei StreamOn nachzubessern. Dies hat die Telekom nun getan und die Kunden können sich freuen.
Die Telekom wird dem Urteil des OLG nachkommen und folgende Anpassungen nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur vornehmen:
- In der nächsten Woche wird die Bandbreitenoptimierung aufgehoben. Heißt, Video-Streaming immer in voller Auflösung bzw. was die Bandbreite so hergibt.
- StreamOn wird künftig auch im EU-Ausland nutzbar sein. Dies tritt voraussichtlich ab September 2019 in Kraft.
Nach der Entscheidung des OVG Münster in Sachen StreamOn hatte die Bundesnetzagentur neue Fristen gesetzt. Diesen ist die Telekom jetzt nachgekommen. Die Telekom wird ihr beliebtes StreamOn-Angebot den Vorgaben der Bundesnetzagentur anpassen. Bereits in der kommenden Woche wird die Bandbreitenoptimierung aufgehoben. Von Anfang September an wird das StreamOn-Angebot auch innerhalb der EU-Länder für unsere mehr als zwei Millionen Kunden nutzbar sein. Wir haben von Anfang an betont, dass wir StreamOn weiter anbieten werden und dass es nicht zu Preiserhöhungen für die StreamOn-Optionen kommen wird.